Welches Urlaubsgeld erhalte ich als Grenzgänger?
Grenzgänger – Frankreich
Wenn Sie ein Grenzgänger sind, der im Frankreich wohnt und Ihre Tätigkeit in der belgischen Grenzzone ausübt, bleibt das Grenzregime anwendbar, unter bestimmten Bedingungen, für die Löhne, die Sie bis zum Jahr 2033 empfangen werden.
Grenzgänger – Andere Fälle
Wenn Sie ein Grenzgänger sind, der in einem anderen Land als Frankreich wohnt, erhalten Sie Ihr Urlaubsgeld auf die gleiche Weise wie ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in Belgien hat.