Lohnbeschlag (pfändung und abtretung)
Ein Gläubiger kann darum bitten, dass ein Teil Ihres Urlaubsgeldes ihm überwiesen wird.
Dazu muss er einem Rechtsverfahren folgen.
Ein Mindestbetrag von 1128 EUR ist weder pfändbar noch abtretbar in 2019.
Simulation
Sie können eine Simulation Ihres Urlaubsgeldes sowie die Verteilung unter Ihren Gläubigern machen, durch «Mein Urlaubskonto » nachzuschlagen.
Weitere Auskünfte
Für weitere Auskünfte nehmen Sie telefonisch mit dem Dienst Gläubiger auf die Nummer (+32) 02 627 95 32 oder über das Kontaktformular Kontakt auf.